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Häufig gestellte Fragen

Wir beantworten hier die wichtigsten Fragen rund um unsere Patientenfahrten im Rhein-Main-Gebiet.

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an – wir beraten Sie gern persönlich, auch zu ergänzenden Leistungen wie ambulanter Pflege oder Tagesbetreuung.

Wann kann ich einen Krankentransport in Anspruch nehmen?

Ein Krankentransport ist möglich, wenn aus medizinischer Sicht eine Beförderung zur ambulanten Behandlung notwendig ist. In der Regel stellt Ihr Arzt dafür eine sogenannte „Verordnung zur Krankenbeförderung“ aus. Diese muss im Vorfeld von der Krankenkasse genehmigt werden.
In Notfällen oder bei Unfällen kann der Antrag auch nachträglich eingereicht werden.

Was zählt als Krankentransport?

Krankentransporte richten sich an Menschen mit eingeschränkter Mobilität, die Unterstützung beim Weg zum Arzt, ins Krankenhaus oder zur Behandlung benötigen. Dazu zählen z. B. Fahrten zur Dialyse, Chemotherapie oder auch Alltagsfahrten bei dauerhaft eingeschränkter Beweglichkeit.

Welche Fahrten müssen vorab genehmigt werden?

Fahrten zu ambulanten Behandlungen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Bei stationären oder teilstationären Aufenthalten (z. B. Krankenhaus oder Tagesklinik) ist meist keine vorherige Genehmigung erforderlich – die Verordnung des Arztes reicht hier oft aus.

Gibt es während des Transports medizinische Betreuung?

Nein – unsere Fahrten sind sogenannte nicht-medizinisch begleitete Krankentransporte. Das bedeutet: Unsere geschulten Fahrer:innen sorgen für einen sicheren, komfortablen Transport – medizinisches Fachpersonal ist jedoch nicht an Bord.